Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
1.1.
Meine grafischen Arbeiten sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes (URG) gelten auch dann, wenn der nach §2 URG erforderliche Werkcharakter nicht erreicht ist.
1.2.
Ohne meine Zustimmung dürfen die von mir vorgelegten Entwürfe, Werk- und Reinzeichnungen sowie die Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Nachahmung auch von Teilen oder Details ist unzulässig.
1.3.
Meine Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck und Umfang verwendet werden. Das Nutzungsrecht an meinen Arbeiten beschränkt sich auf die erste Auflage, soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst mit der Zahlung eines Nutzungshonorars, wie es für vergleichbare urheberrechtlich geschützte Werke üblich ist.
1.4.
Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit meiner Einwilligung gestattet. Das gilt insbesondere für die Weitergabe eines Entwurfs in einem anderen als dem vereinbarten Format und seine Verwendung für andere als die vereinbarten Sujets und Medien.
1.5.
Meine Zustimmung zu einer anderweitigen oder weitergehenden Nutzung ist von der Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars abhängig.
2.
2.1.
Das Honorar für die in Auftrag gegebenen grafischen Arbeiten setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen: a) dem Entwurfhonorar,
b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar)
c) dem Reinzeichnungs-/Werkzeichnungshonorar.
Die Übertragung der Copyright erfolgt mit der Zahlung des Nutzungshonorars.
2.2.
Eine unentgeltliche oder kostenfreie Vorlage von Entwürfen ist nicht berufsüblich. Das Entwurfshonorar ist auch zu zahlen, wenn der Auftraggeber von einer Verwertung der Entwürfe absieht und die Nutzungsrechte nicht erwirbt.
2.3.
Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß; sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
2.4.
Sonderleistungen (z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Rein-/Werkzeichnungen, Manuskriptstudien, Überwachung der Herstellung) werden gesondert berechnet.
2.5.
Für Reisen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind, werden die entstandenen Reisekosten und Spesen in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für die von mir verauslagten Kosten für technische Hilfsarbeiten, besonders Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reprosatz, Druck etc.
2.6.
Meine Honorare sind bei Abnahme der Arbeiten fällig. Sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
2.7.
Meine Honorare sind Nettobeträge zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3.
3.1.
Alle Entwürfe, gleichgültig, ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, bleiben mein Eigentum.
3.2.
Die Orginale (Zeichnungen, Illustrationen usw.) sind mir unbeschädigt zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde.
3.3.
Die Zusendung und etwaige Rücksendung von Entwürfen und Reinzeichnungen geschieht auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
4.
4.1.
Vor Beginn des Auflagendruckes sind mir auf Wunsch Korrekturmuster vorzulegen.
4.2.
Die Drucküberwachung erfolgt nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung und wird gegen Zeithonorar abgegolten.
4.3.
Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Rein-/ Werkzeichnung die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
5.
5.1.
Von jeder Druckauflage sind mir mindestens 10 einwandfreie, ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich zu überlassen.
6.
6.1.
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
6.2.
Die mir vom Auftraggeber zur Überarbeitung und Verwertung überlassenen Vorlagen werden unter der Voraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber hierzu berechtigt ist.
7.
7.1.
Eine Haftung für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit meiner Entwürfe oder für sonstige Ausschließlichkeitsrechte wird von mir nicht übernommen.
7.2.
Für vom Auftraggeber zum Druck freigegebene Entwürfe oder Rein-/Werkzeichnungen entfällt für mich jede Haftung.
8.
8.1.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
9.
9.1.
Erfüllungsort für beide Teile ist Pinneberg.
9.2.
Gerichtsstand ist Pinneberg.